Zitat:
Erster Fuldaer Erbrechtstag im Esperanto
FULDA Das deutsche Erbrecht, festgeschrieben im Bürgerlichen Gesetzbuch, ist ein Paragraphen-Dschungel. Und, da sind sich alle Fachleute einig, es hat Tücken.
Denn wer zu Lebzeiten nicht vorsorgt, der muss damit rechnen, dass nach dem Tod genau das passiert, was er (oder sie) nicht will. Welche Klippen es bei den Themen erben und vererben zu umschiffen gilt, das zeigte der erste Fuldaer Erbrechtstag am Mittwochabend im Esperanto auf.
Etwa 200 Interessierte waren gekommen und lauschten auf Einladung der Dresdner Bank mehreren Fachvorträgen. Durch die Veranstaltung führte kompetent und mit viel Humor Bernhard Töpper. Der Journalist, von Hause aus Jurist, leitet beim ZDF in Mainz die Redaktion Recht und Justiz. Er ist einem breiten Publikum durch die TV-Sendung „Wie würden Sie entscheiden?“ bekannt.
Mithilfe eines authentischen Falles, der in einem eigens für die Veranstaltung produzierten Film dargestellt wurde, bemühten sich die Referenten, das Thema Erbrecht anschaulich werden zu lassen. Das Szenario: Karl Hahnbeck ist zweifacher Familienvater und Chef einer kleinen Möbelfabrik. Bei einem Autounfall kommen er und seine beiden Söhne, Rolf und Simon, ums Leben. Karl Hahnbeck hat zwar einen Testamentsentwurf verfasst, in dem er seine Ehefrau Heike als Alleinerbin vorsieht, doch dieser ist weder per Hand geschrieben noch unterzeichnet – und damit „nicht einmal das Papier wert, auf dem er gedruckt wurde“, erläutert der Fuldaer Fachanwalt für Erbrecht, Dr. Gerhard Schlitt.
Information zu Steuerrecht
Die Folge: Da nicht nur Karl Hahnbeck, sondern auch seine Söhne tödlich verunglückt sind, erbt auch Hahnbecks Schwester – und das, obwohl ihr Bruder sie überhaupt nicht vorgesehen hatte. „Hier greift die gesetzliche Erbfolge“, sagt Schlitt und rät jedem, den Nachlass rechtzeitig und umfassend zu regeln. Denn die gesetzliche Erbfolge führe zu einer Erbengemeinschaft – und aus der erwüchsen nicht selten (gerichtliche) Auseinandersetzungen.
Wer sein Testament handschriftlich und ohne die Hilfe eines Notars oder Rechtsanwalts verfassen will, sollte um Klarheit bemüht sein, rät Schlitt. Zunächst gelte es, die Personen, die erben sollen, zu benennen und Quoten zu vergeben. Erst in einem zweiten Schritt könnten dann Details festgeschrieben werden, etwa wer die Briefmarkensammlung bekommt.
Neben Schlitt referierten auch der Fuldaer Steuerberater und Wirtschaftsprüfer Dr. Christian Gebhardt sowie Melanie Bachteler, Spezialistin für Erbschaftsteuerrecht bei der Dresdner Bank. Sie unterfütterten den Fall des verstorbenen Unternehmers mit konkreten Zahlen, kamen aber auch auf geplante Änderungen beim Erbschaftsteuerrecht zu sprechen. Kern der Reform, die zum 1. Januar 2009 in Kraft treten soll, ist das Bestreben, Vermögen künftig einheitlich – und unter dem Strich höher – zu bewerten. Im Gegenzug sollten allerdings auch die Freibeträge steigen.
Von Eike Zenner
Quelle:www.fuldaerzeitung.de
Zu den Referenten:
Dr. iur. Gerhard Schlitt
Rathausplatz 3
36100 Petersberg/Fulda
Tel: 0661 480397-0
Fax: 0661 480397-14
info@dr-schlitt.de
www.dr-schlitt.de
Dr. Gebhardt + Moritz
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Mittwoch, 1. Oktober 2008
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